Online-Nachricht - Freitag, 02.09.2011
Thüringen | "Bettensteuer" auch in Jena zulässig (OVG)
Die sogenannte Bettensteuer darf auch in Jena vorläufig weiter erhoben werden ().
Nachdem kürzlich bereits der Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen die Erhebung der sog. Kulturförderabgabe in Erfurt erfolglos geblieben ist (vgl. dazu unsere Nachricht vom ), verwarf das OVG Thüringen nun auch den Eilantrag eines Hotelbetreibers aus Jena, der die Satzung vorläufig außer Vollzug setzen wollte.
Quelle: Thüringer OVG, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
MAAAF-42491