Einkommensteuer | Musterverfahren zur 1%-Regelung (FG)
Der 9. Senat des FG Niedersachsen hat den Termin für die mündliche Verhandlung in dem Verfahren, in dem über die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung verhandelt wird, angesetzt.
Hintergrund: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. In dem beim FG Niedersachsen anhängigen Verfahren (9 K 394/10) geht es um die Verfassungsmäßigkeit dieser 1%-Regelung insoweit, als die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung - ohne Berücksichtigung etwaiger (üblicher) Rabatte - bemessen wird. Der 9. Senat hat die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren jetzt auf den angesetzt.
Quelle: FG Niedersachsen online
Anmerkung: Die Richter des 12. Senats des FG Niedersachsen haben in einer am veröffentlichten Entscheidung die Bewertung der Privatnutzung des Kfz anhand der 1%-Regel ohne Berücksichtigung der am Markt üblichen Rabatte für verfassungsgemäß erachtet (Urteil v. 29.03.2011 - 12 K 345/10, rechtskräftig). Mit Spannung kann erwartet werden, ob sich der 9. Senat dieser Auffassung anschließt.
Fundstelle(n):
MAAAF-42439