Schweiz | Steuerabkommen erschwert Verfolgung von Steuersündern
Das Steuerabkommen mit der Schweiz erschwert nach einem Bericht des Spiegel die Verfolgung deutscher Steuersünder. Das Nachrichtenmagazin bezog sich in einem Vorabbericht vom Samstag auf einen Passus des am paraphierten umfangreichen Vertragswerks.
Dort heißt es laut Spiegel: „Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt“. Ausgenommen seien nur Fälle, bei denen ein Anfangsverdacht bestehe und die Steuersünder davon Kenntnis haben oder haben können. Auch Mitarbeiter Schweizer Banken, die Deutschen bei der Steuerhinterziehung geholfen haben, sollen straffrei ausgehen.
„Dieses Abkommen ist nicht akzeptabel, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß dem Nachrichtenmagazin. Er rechnet mit Widerstand der Länder im Bundesrat. Man dürfe nicht das „schärfste Schwert“ gegen die Steuerhinterziehung, die Auswertung von CDs, einfach aus dem „Waffenarsenal“ streichen. Dem Spiegel zufolge prüft derzeit allein die Steuerfahndung Wuppertal eine Hand voll neuer CDs mit Daten von Steuersündern.
Experten zweifeln unterdessen daran, dass das Abkommen die erwarteten Einnahmen bringt. Der Bonner Steuerstrafrechtler Karsten Randt hält die Schätzungen, wonach über 130 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten liegen, für weit überzogen. Nach dem Fall von Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel 2008 hätten viele ihr Schweizer Vermögen durch Selbstanzeigen legalisiert. Andere hätten ihr Geld in vermeintlich sichere Häfen wie Singapur gebracht. Das Abkommen hält Randt dennoch für gut. Anleger müssten sich entscheiden zwischen Selbstanzeige oder pauschaler anonymer Versteuerung. „Wer illegal bleiben will, muss mit seinem Geld die Schweiz verlassen“, sagte Randt dem Spiegel.Hinweis: Das Abkommen mit der Schweiz ist bislang nur paraphiert. Es soll dem Magazin zufolge im September unterschrieben werden. Deutsches Schwarzgeld in der Schweiz wird demnach rückwirkend mit bis zu 34 Prozent besteuert.
Quelle: dapd
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IAAAF-42394