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Online-Nachricht - Freitag, 29.07.2011

Einkommensteuer | Notarkosten anlässlich der Übertragung eines Kommanditanteils (FG)

Aus betrieblicher Sicht sind Aufwendungen in Folge einer bestimmten Unternehmensnachfolge grds. nicht betrieblich veranlasst, da der Betrieb kein eigenes Interesse daran hat, dass die Nachkommen des jetzigen Betriebsinhabers den Betrieb übernehmen. Ein betriebliches Interesse an der Person des Betriebsinhabers ist nur in Fällen denkbar, in denen eine Person über besondere, singuläre Eigenschaften verfügt, die sie für den Betrieb quasi unersetzlich machen ().

Sachverhalt: Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Notarkosten anlässlich der Übertragung eines Kommanditanteils als Betriebsausgaben der Gesellschaft.

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Allein aus dem Vortrag, der Sohn habe das Unternehmen durch eine schwierige Anpassungsphase steuern sollen, ergibt sich noch nicht ein besonderer Wert desselben, der ihn für den Betrieb wertvoller erscheinen ließe als einen außenstehenden, fremden Geschäftsführer. Zudem widerspricht die Übergabe der Mehrheitsanteile an der Klägerin dem vorgetragenen Zweck der Aufnahme in die Gesellschaft, einen befähigten Geschäftsführer für das Unternehmen zu gewinnen. Während die Einräumung einer Minderheitsbeteiligung als Anreiz für die Gewinnung von Führungskräften denkbar ist, kann dies bei der Übergabe einer Mehrheitsbeteiligung nicht mehr angenommen werden. Es widerspricht vielmehr der Lebenserfahrung, dass zum Zwecke der Personalgewinnung die Mehrheitsbeteiligung an dem zu führenden Unternehmen auf den zu Beschäftigenden übertragen wird. In solchen Fällen geht es tatsächlich um den Generationenübergang privaten Vermögens und nicht bloß um die „Stabübergabe” in der Unternehmensführung.

Anmerkung: Das Gericht wies in seinem Urteil auch darauf hin, dass die streitgegenständlichen Notarkosten auch auf der Ebene des Sohnes (des neu aufgenommenen Gesellschafters) nicht betrieblich veranlasst sind. Hier überlagere der dem privaten Bereich zuzuordnende Aspekt der Vorwegnahme der Erbschaft andere eventuell vorhandene betriebliche Veranlassungszusammenhänge vollständig.

Quelle: NWB Datenbank

 

Fundstelle(n):
XAAAF-42324