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Substanznachweis gem. § 8 Abs. 2 AStG auch in Drittstaaten-Fällen?
Anmerkung zum Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12. 8. 2015 - 3 V 4193/13
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. 8. 2015 - 3 V 4193/13 NWB KAAAF-05683 Die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) ist ein wirksames Instrument zur Abwehr von Gewinnverlagerungen in ausländische, niedrig besteuerte Gebiete. Im Rahmen der OECD BEPS-Initiative werden die Staaten dazu aufgerufen, entsprechende Vorschriften zu implementieren (s. OECD, BEPS Action 3: Designing Effective CFC Rules). Gleichwohl gilt es im Binnenmarkt darauf zu achten, dass derartige Regime auch im Einklang mit den unionsrechtlich verbürgten Grundfreiheiten stehen. Aber auch außerhalb der Binnenmarktgrenzen kann das Unionsrecht bedeutsam sein, wenn sich die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) als einschlägige Grundfreiheit erweist. Inwieweit die Regelungen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung den unionsrechtlichen Anforderungen in Drittstaaten-Sachverhalten trotzen, wurde schon seit Längerem umfassend diskutiert, und war nunmehr auch Gegenstand der Finanzgerichtsbarkeit.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung soll Verlagerung von Steuersubstrat entgegenwirkenDie Regelungen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung zielen im Grundsatz darauf ab, der Verlagerung von Steuersubstra...