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Online-Nachricht - Montag, 04.01.2016

Investmentsteuerrecht | Vorlage von NV-Bescheinigungen bei inländischen Brokern (BMF)

Das BMF hat zu den Voraussetzungen der weiteren Anwendung des elektronisch gestützten Verfahrens, das insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen sollte, Stellung genommen (/08/10011 :003).

Das BMF hat zu den Voraussetzungen der weiteren Anwendung des elektronisch gestützten Verfahrens, das insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen sollte, Stellung genommen (/08/10011 :003).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Das Verfahren wird unter folgenden Voraussetzungen für Abzugstatbestände, die vor dem verwirklicht werden, weiterhin zugelassen:

  • Dieses Verfahren darf nur in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) i. S. d. § 1 Absatz 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und auf Alternative Investmentfonds (AIF) i. S. v. § 1 Absatz 3 KAGB angewendet werden, wenn die OGAW bzw. die AIF die Voraussetzungen für Investmentfonds gemäß § 1 Absatz 1b InvStG i. d. F. des AIFM-StAnpG vom (BGBl. I S. 4318) erfüllen.

  • Das Verfahren darf nicht auf Investmentaktiengesellschaften i. S. v. § 1 Absatz 11 KAGB und deren Teilinvestmentvermögen angewandt werden.

  • OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften i. S. v. § 1 Absatz 15 KAGB und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften i. S. v. § 1 Absatz 16 KAGB sind dazu verpflichtet, die für beide Datenbanken (WM-Datenbank und OMGEO-Datenbank) vorgenommenen Meldungen und (ggf.) vorzeitigen Löschungen parallel dem jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen.

  • Ferner haben OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften i. S. v. § 1 Absatz 15 KAGB und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften i. S. v. § 1 Absatz 16 KAGB auf Anforderung einen Datenbankauszug mit den gespeicherten Ordnungsnummern und Gültigkeiten der NV-Bescheinigungen an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln.

  • Die Broker haben auf Anforderung die für die Abstandnahme vom Kapitalertrag-steuerabzug erforderlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des unterbliebenen Abzugs in geeigneter Form nachzuweisen.

 

Hinweis: Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
DAAAF-42228