Gesetzgebung | Reform der Investmentbesteuerung (BMF)
Das BMF hat am einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.
Mit der Reform des Investmentsteuerrechts werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt:
EU-rechtliche Risiken sollen ausgeräumt werden.
Einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen sollen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden.
Der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits soll in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden.
Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.
Hinweis: der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
YAAAF-42179