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Einkommensteuer | Kosten für die Beschäftigung privater (zusätzlicher) Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastung
Der 10. Senat des entschieden, dass die Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, sofern die zu pflegende Person in einem Seniorenheim untergebracht ist.
Die Mutter der Klägerin (Rechtsnachfolgerin) litt in den Streitjahren unter Morbus Parkinson und wurde mit einer Sonde künstlich ernährt. Sie war in den Streitjahren in einem Seniorenheim vollstationär untergebracht und war zunächst in Pflegestufe I, ab August 2011 in Pflegestufe II eingestuft. In ihren Steuererklärungen machte sie u. a. außergewöhnliche Belastungen aus der krankheitsbedingten Unterbringung und dem Pflege- und Betreuungsaufwand in dem Pflegeheim sowie zusätzlich aus ...