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Einkommensteuer | Ausschluss des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger Arbeitnehmer
Der BFH legt mit Beschluss vom dem EuGH folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vor: (1) Steht Art. 39 EG (jetzt Art. 45 AEUV) einer Vorschrift deutschen Rechts entgegen, nach der Beiträge eines in Deutschland wohnenden und für die Verwaltung des französischen Staats tätigen Arbeitnehmers zur französischen Altersvorsorge- und Krankenversicherung – anders als vergleichbare Beiträge eines in Deutschland tätigen Arbeitnehmers zur deutschen Sozialversicherung – die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht mindern, wenn der Arbeitslohn nach dem DBA Frankreich in Deutschland nicht besteuert werden darf und nur den auf weitereS. 163 Einkünfte anzuwendenden Steuersatz erhöht? (2) Ist Frage (1) auch dann zu bejahen, wenn die fraglichen Versicherungsbeiträge im Rahmen der Besteuerung des Arbeitslohns ...