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Umsatzsteuer | Steuersatz bei Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr durch Taxen
Nach dem ist es für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unbeachtlich, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt.
Die Klägerin kann für Patiententransporte innerhalb der 50 km-Zone den ermäßigten Umsatzsteuersatz beanspruchen, obwohl sie nicht über eine Taxikonzession verfügt. Die von konzessionierten Subunternehmern durchgeführten Leistungen sind ihr zuzurechnen, weil es sich um eine Leistungskommission handelt. Die weite Auslegung entspricht dem Gesetzeszweck, den öffentlichen Personennahverkehr im Interesse der Letztverbraucher zu entlasten. Beachtenswert ist, dass der BFH den Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen – im Streitfall die V...