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Verlagerung von Assets ins Ausland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAF-25186 Im Bereich der Verwaltung größerer Privatvermögen und von Family Offices finden häufig Holdingstrukturen Verwendung, indem sowohl Unternehmensbeteiligungen wie auch liquides Vermögen und ggf. Grundbesitz in privat gehaltenen Gesellschaften gebündelt werden. Vor allem aus Gründen der Haftungsabschirmung erfreuen sich dabei die GmbH & Co. KG und die GmbH nach wie vor großer Beliebtheit. Neben privaten Motiven sind es häufig günstigere regulatorische oder auch steuerliche Rahmenbedingungen, welche die Inhaber veranlassen, über eine (zumindest teilweise) Verlagerung ihrer Vermögensverwaltung ins Ausland nachzudenken.
Ausführlicher Beitrag s. .
Vermögensübertragung ins Ausland
Die [i]Fremdüblichkeit von DarlehenskonditionenÜbertragung liquider Mittel auf eine ausländische Tochtergesellschaft sollte sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdkapital regelmäßig ohne wesentliche steuerliche Risiken möglich sein. Sofern der Auslandstochter die liquiden Mittel als Fremdkapital überlassen werden, wäre die Fremdüblichkeit der Darlehenskonditionen (vor allem Verzinsung) zu berücksichtigen.
Sowohl [i]Ausschluss des Schachtelprivilegs bei Finanzunternehmenbei einem fremdüblichen Verkauf an als auch einer verdeckten Einlage von Unternehmensbeteilig...