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WP Praxis 2/2016 S. 56

Weitergabe von Daten aus dem Berufsregister

Die WPK hat auf ihrer Internetseite die Bekanntmachung der WPK „Was mit Ihren Daten im WPK-Berufsregister passiert“ veröffentlicht. Zum Thema schickt die WPK voraus: „Die Kammer gibt die Mitgliederdaten auf gesetzlicher Basis, in einem vom Vorstand vorgegebenen und mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmten Verfahren weiter. Vor diesem Hintergrund erhebt und speichert sie Berufsregisterdaten und zudem freiwillige Angaben.“ Anschließend gibt sie Erläuterungen zur Öffentlichkeit des Berufsregisters, zur Weitergabe notwendiger Daten an Versorgungswerke, zur Datenweitergabe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Anfrage zweckgebunden an bestimmte Dritte sowie zum grundsätzlichen Widerspruchsrecht der Mitglieder gegen eine Datenweitergabe und seine Ausübung. Das Widerspruchsre...

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