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WP Praxis 2/2016 S. 54

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG

Das den Basiszins bekannt gegeben, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2016. Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird für das vereinfachte Ertragswertverfahren ein Basiszins bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren S. 55Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 % (im Vorjahr: 0,99 %) errechnet. Damit ergibt sich ein Kapitalisierungsfaktor von 17,86 (im Vorjahr: 18,21) für das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Das BMF-Schreiben ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums und unter folge...

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