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Umsatzsteuer; | von Versicherungsmaklern in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbrachte Bestandspflegeleistungen (§ 4 Nr. 11 UStG)
Das zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bestandspflegeleistungen, die Versicherungsmakler in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbringen, wie folgt Stellung genommen: Nach § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerfrei. Erforderlich ist, dass die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind. Die berufstypische Tätigkeit eines Versicherungsmaklers besteht hauptsächlich in der Vermittlung von Verträgen. Leistungen eines Versicherungsmaklers, die darin bestehen, dass für bereits vermittelte Lebensversicherungsverträge sog. Bestandspflegeleistungen in Form von nachwirkender Vertragsbetreuung ...