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Umsatzsteuer; | Vermittlungsprovisionen an Reisebüros (§ 4 Nr. 5 UStG)
Die Vermittlung von Reiseleistungen für Reiseveranstalter im Inland wird vielfach bereits vor der Durchführung der vermittelten Reiseleistungen abgerechnet. Deshalb lässt sich oft nur schwer feststellen, ob es sich bei den vom Reisebüro vermittelten Umsätzen um einheitliche Reiseleistungen i. S. des § 25 Abs. 1 UStG oder um Einzelleistungen (soweit der Reiseveranstalter die Reiseleistung mit eigenen Mitteln erbringt) handelt. Hieraus ergeben sich auch Unsicherheiten, ob die Vermittlungsleistung steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar ist. Weil Gutschriften nur bei steuerpflichtigen Leistungen als Rechnungen gelten (§ 14 Abs. 5 UStG), ist bei der Abrechnung der Vermittlungsleistung mit Gutschriften damit zugleich fraglich, ob den Reiseveranstaltern daraus der Vorsteuerabzug zusteht. Gem.