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Unterhaltsrecht; | Änderung der Regelbetrag-Verordnung
Die Dritte VO zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung v. ist im BGBl 2003 I S. 546 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Danach betragen die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, monatlich ab dem in der ersten Altersstufe 199 €, in der zweiten Altersstufe 241 € und in der dritten Altersstufe 284 €. In den neuen Bundesländern lauten die Beträge 183 €, 222 € und 262 €.