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Kraftfahrzeugsteuer; | Anwendung der Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen auf Wohnwagen-Anhänger und Wohnmobile
Nach § 3a KraftStG wird die Steuervergünstigung nur für Kfz gewährt. Für Wohnwagen-Anhänger ist nach geltendem Recht eine entsprechende Regelung nicht möglich. Diese Auslegung steht auch nicht im Widerspruch zum Zweck der Vorschrift, durch die schwerbehinderten Personen das Halten eines Kfz zur besseren Fortbewegung erleichtert werden soll. Auf Wohnwagen-Anhänger, die nicht der Fortbewegung, sondern dem Aufenthalt des Fahrzeughalters dienen, trifft dies nicht zu. Das Mitführen eines versteuerten Wohnwagen-Anhängers einschließlich der darin mitgenommenen üblichen Gegenstände stellt aber keine zweckfremde Benutzung des ziehenden Kfz i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 4 KraftStG dar und schließt deshalb die Steuervergünstigung dafür nicht aus. Wohnmobile - verkehrsrechtlich Sonder-Kfz (Wohnmobil) - sind dagegen Kfz i. S. des § 3a KraftStG. Ihr Halten k...