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Fallstudie zum Erbrecht und zur Erbschaftsteuer
Elf examensrelevante Fälle
Sachlicher Besteuerungstatbestand im Rahmen der Erbschaftsteuer ist insbesondere nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbanfall, das Vermächtnis und der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch. Alle diese Besteuerungstatbestände haben ihre Grundlage im Erbrecht des BGB. Daher sind Kenntnisse im zivilrechtlichen Erbrecht für die Erbschaftsteuer unerlässlich. Insgesamt elf kleine Übungsfälle bieten Ihnen nachfolgend die Möglichkeit, sich in das Themenspektrum einzuarbeiten.
I. Einführung
Die Rechtsgrundlagen für das deutsche Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB (§§ 1922–2385 BGB). § 3 Abs. 1 Nr. 1 erste Alt. ErbStG nennt als Erwerb von Todes wegen den Erwerb durch Erbanfall und verweist auf die maßgebliche Vorschrift des Erbrechts: § 1922 BGB. Danach liegt ein Erbanfall vor, wenn jemand Erbe durch die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge wird (§§ 1922 ff. BGB). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 zweite Alt. ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen auch der Erwerb durch ein Vermächtnis. Ein Vermächtnis ist die vom Erblasser angeordnete Zuwendung eines Vermögensvorteils (Einzelzuwendung, z. B. ein Geld-, Sach- oder Rentenvermächtnis) im Wege eines Testaments oder Erbvertrags, i. d. R. ohne dass der Bedachte (Vermächtnisnehmer) Erbe wird (§§ 1939, 1941 i. V. mit...