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Verschärfungen des Betriebsstättenbegriffs nach OECD-MA
Der finale BEPS Aktionsplan 7
Am [i]OECD, Final Report Action Plan 7 vom 5. 10. 2015 unter http://go.nwb.de/22cx1 hat die OECD die finalen Berichte zu den 15 Punkten des BEPS-Aktionsplans veröffentlicht. Auf der Sitzung der G20-Finanzminister am in Lima, Peru wurde der BEPS-Initiative die volle Unterstützung ausgesprochen. Seit im Februar 2013 die erste Veröffentlichung der OECD zu BEPS vorgelegt wurde, sind lediglich etwas mehr als zwei Jahre vergangen. Dies zeigt den starken Realisationsdrang auf, mit dem OECD und G20 voranschreiten. Der folgende Beitrag diskutiert den finalen Report zum Aktionsplan 7 des BEPS-Projekts, der Änderungen beim abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriff vorsieht.
I. Zweck des Aktionsplans 7
[i]Es könnten teils drastische Verschärfungen vorgenommen werdenOft sind inländische Betriebsstättenbegriffe enger gefasst als die Definition nach dem derzeit gültigen Art. 5 OECD-MA. Wird demnach nach dem jeweils geltenden inländischen Recht eine Betriebsstätte bejaht, kann diese auf Anwendungsebene der DBA-Vorschriften wieder neutralisiert werden. Oft richten international tätige Unternehmen ihre Steuerplanungen dementsprechend aus, um Betriebsstättenbegründungen, insbesondere in hochbesteuernden Jurisdiktionen, zu vermeiden. Erklärtes Ziel der BEPS-Initiative ist jedoch insbesondere, eine...