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Grenzen steuerlicher Transparenz multinational tätiger Unternehmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 6OECD und EU wollen die Transparenz grenzüberschreitender Konzernverflechtungen und -leistungsbeziehungen erhöhen – das sog. Country-by-Country Reporting (CbCR) soll dazu beitragen. Gleichwohl steht das nationale Steuergeheimnis vollständiger Transparenz und einem ungeprüften internationalen Datenaustausch entgegen.
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I. Eine erste Entscheidung des FG Köln
[i]Durchleuchtung eines multinationalen Konzerns und seiner deutschen Tochter-AGEine erste Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz zeigte konkret dem BZSt die Grenzen auf (s. NWB XAAAF-07118). Gegenstand des Streits waren abgestimmte Auskunftsersuchen der Finanzbehörden von sechs Staaten (sog. E6-Gruppe) zur Durchleuchtung der Geschäftsmodelle eines Unternehmens. Es handelte sich um eine anlasslose Untersuchung u. a. der Konzernstruktur, Funktionen und Vergütungen sowie der sich jeweils ergebenden Besteuerung. Das FG Köln vermisste eine Rechtsgrundlage dafür, sah das Steuergeheimnis (§ 30 AO) verletzt und bejahte den Unterlassungsanspruch der Konzerngesellschaft gegen die angekündigten Maßnahmen (§ 1004 BGB analog).