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Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung
Zurechnung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften und Folgen für Gewinnausschüttungen
Die Suche nach dem Begriff „Betriebsaufspaltung“ in einem deutschen Steuergesetz bleibt erfolglos. Es findet sich weder eine Legaldefinition des Begriffs noch sind bestehende gesetzliche Bestimmungen, aus denen die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung hervorgehen, darin enthalten. Das Institut der Betriebsaufspaltung beruht vielmehr auf reinem Richterrecht. Die zu einem solchen Konstrukt führenden Tatbestände und die sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen wurden von der Rechtsprechung seit dem Jahr 1924 stetig fortentwickelt. Trotz zahlreicher Versuche sowohl vonseiten der Bundesregierung als auch des Schrifttums ist bisher jeder Versuch, der Betriebsaufspaltung aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität eine gesetzliche Grundlage zu verleihen, gescheitert. Infolgedessen steht die Betriebsaufspaltung seit Jahren im Brennpunkt der steuerlichen Gestaltungspraxis. Aufgrund zunehmender internationaler Unternehmenstätigkeiten ist es nicht verwunderlich, dass ein bisher nationales Rechtskonstrukt wie die Betriebsaufspaltung nun auch grenzüberschreitend angewendet wird. Allerdings sind die Anwendbarkeit sowie di...