Hemmung der Festsetzungsverjährung bei zu Unrecht angenommener Umsatzsteuerorganschaft
Leitsatz
1. Die Klage der zum Verfahren des Organträgers hinzugezogenen Organgesellschaft wegen der vom FA abgelehnten Organschaft
führt nicht zur einer Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a AO der gegen den Hinzugezogenen selbst festgesetzten
Umsatzsteuer.
2. Eine analoge Anwendung der Jahresfrist des § 174 Abs. 4 S. 3 AO zur Korrektur einer Umsatzsteuerfestsetzung dahingehend,
dass die Bestätigung einer Rechtslage durch ein klagabweisendes Urteil einer Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides
durch die Behörde gleichsteht, scheidet aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 85 Nr. 2 NAAAF-28803
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.03.2015 - 14 K 1835/14
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