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BFH 19.05.2015 VIII R 12/13, BBK 2/2016 S. 58

Steuerrecht | Fahrtkosten bei Mandantenbesuchen des Steuerberaters

Ein Steuerberater kann nach dem BFH folgende Fahrtkosten geltend machen, wenn er auf dem Weg ins Büro oder auf dem Weg nach Hause noch einen Mandanten besucht:

  • Er kann die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € auf der Grundlage der Entfernung zwischen Wohnung und Büro [i]Entfernungspauschale geltend machen.

  • Soweit [i]Tatsächliche Kfz-Kosten für Mehrstreckeseine Fahrtstrecke aufgrund des Mandantenbesuchs länger ist als die Entfernung zwischen Wohnung und Büro, kann er für diesen Mehrweg die tatsächlichen Kosten geltend machen, also 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.

Beispiel

Steuerberater S fährt morgens von seiner Wohnung in das 10 km entfernte Büro. Am Abend besucht er auf der Rückfahrt nach Hause noch den Mandanten M; die gesamte Rückfahrt vom Büro zu M und von M nach Hause beträgt 15 km. S kann für diesen Tag eine E...

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