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Steuerrecht | Übergangsgewinn bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von der EÜR zur Bilanzierung kann der Unternehmer einen Übergangsgewinn auf bis zu drei Jahre verteilen. Nach dem BFH wird über die Höhe des Übergangsgewinns mit Bindungswirkung im Jahr des Wechsels der [i]Bindungswirkung des ÜbergangsjahresGewinnermittlungsart entschieden. Der Steuerpflichtige kann damit in einem der beiden Folgejahre nicht mehr geltend machen, dass der Übergangsgewinn zu hoch sei.
A [i]Keine Einwendungen in den beiden Folgejahren möglichwechselt zum von der EÜR zur Bilanzierung. Er errechnet einen Übergangsgewinn von 300.000 €, den er auf die VZ 2012 bis 2014 verteilen will. Das FA berücksichtigt daher im Bescheid für 2012 einen anteiligen Übergangsgewinn von 100.000 €; der Bescheid wird bestandskräftig. A muss nun in seinen Steuererklärungen für 2013 und 2014 jeweils einen ante...