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Steuerrecht | Keine vGA bei nicht fremdüblichem Zeitwertkonten-Modell
Ein nicht fremdübliches Zeitwertkonten-Modell mit dem beherrschenden Geschäftsführer führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei der GmbH, wenn die Rückstellung für das Zeitwertkonto durch eine Barlohnumwandlung kompensiert wird.
Nach [i]Keine Vermögensminderungdem FG fehlt es an einer für die Annahme einer vGA erforderlichen Vermögensminderung: Zwar wird das Vermögen der GmbH durch eine Rückstellung gemindert; diese Minderung wird aber durch die Barlohnumwandlung in gleicher Höhe kompensiert, da die GmbH dem Geschäftsführer nun ein geringeres Gehalt schuldet.
Das [i]Bloße Fremdunüblichkeit begründet keine vGAUrteil macht deutlich, dass allein eine fremdunübliche Vereinbarung nicht zu einer vGA führen muss. Erforderlich ist nämlich stets eine bilanzielle Vermögensminderung, die [i]Etwaige Schadensersatzpflicht unbeachtlichdurch das Gesellschaftsverhältnis...