BBK Nr. 2 vom Seite 49

Sonder- und Ergänzungsbilanzen und die E-Bilanz

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

In vielen Fällen führen sie in der Buchführung eher ein Schattendasein: steuerliche Sonderbilanzen. Meistens wurden sie in der Vergangenheit mittels Tabellenkalkulation erstellt und damit parallel zu den Buchungskreisen des Buchführungs- oder ERP-Systems. Wenn sie denn aufgestellt werden: Die Abschlussersteller haben sich die kleine Formalie gerne gespart, wenn sich keine Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis ergeben. Und das Finanzamt hat auch nicht immer im Rahmen der Veranlagung danach gefragt. Das führte in vielen Fällen dazu, dass Sonderbilanzen in den Hintergrund traten und ihre Erstellung deshalb nicht stets zu den routinemäßigen Abschlusstätigkeiten gehörte. Zudem war eine programmtechnische Umsetzung im Buchführungs- oder ERP-System auch nicht gerade einfach bzw. eher umständlich.

Mit dem Erfordernis, Sonder- [i]Manuelle Korrektur bei automatischer Programmverbindung zur Gewerbesteuerund auch Ergänzungsbilanzen künftig elektronisch mittels E-Bilanz zu übermitteln, gewinnt das Thema aber an Bedeutung, und die Abschlussersteller werden sich zwangsläufig damit befassen müssen. Da die bisherige Excel-Form ausgedient haben dürfte, ergeben sich zwangsläufig abhängig vom eingesetzten ERP-Format auch technische Änderungen.

Dies alles war Anlass für StB Wolfgang Eggert, noch einmal den steuerrechtlichen Rahmen für die Sonder- und Ergänzungsbilanzen in kompakter Form zusammenzufassen und auch die Datenübermittlung ausführlich zu würdigen. Dabei weist er im Hinweis auf Seite 71 darauf hin, dass eine automatische Programmverbindung für die Gewerbesteuer zu einer falschen Hinzurechnung führen kann. Diese ist manuell zu korrigieren.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 49
NWB QAAAF-25364