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BFH 12.08.2015 I R 18/14, NWB 2/2016 S. 90

Einkommensteuer | Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Prüfung der Wesentlichkeitsgrenze

Nach dem sind in die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen.

Anmerkung:

Der Kläger hatte seinen Wohnsitz im Streitjahr 2009 in Belgien. Auf Antrag wurde ihm eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug nach § 1 Abs. 3 i. V. mit § 39c Abs. 4 EStG 2002 ausgestellt. Eine Zusammenveranlagung lehnte das Finanzamt allerdings ab, weil die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG nicht erfüllt seien. Der Kläger hatte neben den inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch erhebliche Dividenden- und Zinserträge erzielt. Da das Besteuerungsrecht für die Kapitalerträge nach dem DBA Belgien dem Wohnsitzstaat Belgien zustände, würden sie gem. § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG als nicht der d...

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