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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 39

Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gem. § 13a EStG

Steffen Wiegand

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-19100 Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz vom (BGBl 2014 I S. 2417) wurde die Gewinnermittlung gem. § 13a EStG neu geregelt. Das BMF hat deshalb am (BStBl 2015 I S. 795) und am (BStBl 2015 I S. 877) die Einführungsschreiben zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die Wirtschaftsjahre 2015 ff. bzw. 2015/2016 ff. bekannt gegeben.

Ausführlicher Beitrag s. .

Allgemeines

[i]Neue Verwaltungsanweisungen fassen alle Regelungen zusammen, neue Vordrucke Anlage 13a und Anlage AV 13a für Steuererklärungen 2015 ff. aufgelegtDie BMF-Einführungsschreiben vom und vom fassen erstmals alle formellen und materiellen Regelungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, zusammen. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, Steuererklärungen mit Gewinneinkünften grds. elektronisch zu übermitteln, wurde mit § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG i. V. mit Abs. 7 Satz 4 EStG der bisher bestehende Medienbruch rechtlich beseitigt. Aufgrund der neuen Vorschriften und des Umfangs der für die Gewinnermittlung erforderlichen Daten war die Auflage der Vordrucke „Anlage 13a“ und „Anlage AV 13a“ erforderlich, die mit bekannt gegeben wurden.

Stichtagsprinzip: Die Gewinnermittlung [i]Rn. 3-4 des BMF-Schreibensnach Durchschnittssätzen ist anwendbar, wenn die selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung am 15. 5. des laufenden Wirtschaftsjahr...

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