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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 6 AS 432/14

Gesetze: SGG § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; SGG § 102 Abs. 1 Satz 2; GG Artikel 19 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Wert des Beschwerdegegenstandes eines infolge Klagerücknahme nach § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG beendeten Verfahrens Gegenstand des auf Fortsetzung infolge einer Klagerücknahme gem. § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG beendeten Verfahrens ist das ursprünglich mit der Klage verfolgte Begehren.

Gegenstand des auf Fortsetzung infolge einer Klagerücknahme gem. § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG beendeten Verfahrens ist das ursprünglich mit der Klage verfolgte Begehren.

Fundstelle(n):
RAAAF-19212

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.10.2015 - L 6 AS 432/14

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