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Die gesetzliche Neuregelung des Delisting
Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Am ist das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (2013/50/EU) verkündet worden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist nun erstmals der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (das sog. Delisting) gesetzlich geregelt. Nachfolgend wird die Neuregelung zunächst im Überblick vorgestellt (Kap. II). Sodann wird genauer auf die zentrale Neuregelung eingegangen, die Pflicht zur Abfindung der betroffenen Aktionäre (Kap. III). Anschließend werden Fallstricke aufgezeigt, die in der Beratungspraxis zu beachten sind (Kap. IV).
Wengerofsky/Scharf, Der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt, StuB 17/2015 S. 651 NWB HAAAF-01397
Wie wurde das Delisting gesetzlich geregelt?
Welche Anforderungen werden an das nunmehr verpflichtende Abfindungsangebot gestellt?
Welche Fallstricke ergeben sich für die Beratungspraxis?
I. Einleitung
[i]Schumm, Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie 2013, StuB 6/2015 S. 223 NWB VAAAE-86747 Eine Regelungslücke war entstanden, nachdem der BGH von seiner langjährigen Rechtsprechung abgerückt war. Diese sah zum Schutz der Minderheitsaktionäre beim Delisting einen Hauptversammlungsbeschluss und ein im Spruchverfahren überprüfbares Abfindungsangebot an die Aktionäre v...