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Einkommensteuer | Private Veräußerungsgeschäfte nach der BVerfG-Entscheidung „Rückwirkung im Steuerrecht”
(1) Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerbar veräußert, sind die Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 zum in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen. (2) Die in Ziff. II.1. Des NWB QAAAD-58798 (BStBl 2011 I S. 14 = StuB 2011 S. 76 NWB OAAAD-59989) vorgesehene Vereinfachungsregelung, wonach bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem im Vergleich zur Gesamtbesitzzeit linear (monatsweise) zu ermitteln ...BStBl 2011 II S. 76BStBl 2011 I S. 14