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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
Das BMF hat sich aktuell mit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung (kombinierte Versendungs- und Abhollieferung) beschäftigt (-a/13/10001/III C 3 - S 7134/13/10001 NWB ZAAAF-18408).
Hintergrund: An der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands können entweder nur der Lieferer oder nur der Abnehmer bzw. in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt sein. Möglich ist aber auch, dass sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich – unabhängig von der Frage, wer Kosten und Gefahr trägt – den Transport des Liefergegenstands an den Bestimmun...