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Unzulässige Kündigungserschwernis für Handelsvertreter
Der BGH hat zur Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung Stellung genommen, wonach die Zahlung eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses an den Handelsvertreter davon abhängig gemacht wird, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt besteht. Diese Regelung stellt jedenfalls dann eine erhebliche Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit des Handelsvertreters dar – die gegen die zwingende Regelung in § 89 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz HGB verstößt und damit gem. § 134 BGB unwirksam ist –, wenn der Handelsvertreter für die ordentliche Kündigung des Vertrags eine mehrjährige Kündigungsfrist einzuhalten hat (vgl. VIII ZR 165/92 NWB SAAAF-17648, BGHZ 124 S. 351). Eine einseitige Beschränkung der Entschließungsfreiheit kann sich nicht nur unmittelbar durch die Vereinbarung ungleicher Kündigungsfristen, sonde...