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Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde am im BGBl 2015 I S. 2029 veröffentlicht. Darauf weist das BMF aktuell hin.
Hintergrund: Die Anwendung der sog. Transparenzrichtlinie wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft. Die hieraus resultierenden Änderungen wurden u. a. mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie umgesetzt.
Hierzu führte das BMF u. a. weiter aus:
Zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie muss vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden.
Hinzu kommt Änderungsbedarf im Wertpapierprospektgesetz im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und im Handelsgesetzbuch.
Neben den Änderungen enthält das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie weitere ...