Interne Aufgabenverteilung zwischen mehreren GmbH-Geschäftsführern
Haftung eines nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten betrauten Geschäftsführers für von der Gesellschaft nicht abgeführte
Lohnsteuer
Grundsatz der anteiligen Tilgung
Leitsatz
1. Bei der Lohnsteuer kommt der Grundsatz der anteiligen Tilgung nur eingeschränkt in der Weise zum Tragen, dass das FA und
die Arbeitnehmer gleichmäßig zu befriedigen sind.
2. Eine interne Aufgabenverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH wirkt nur dann haftungsbegrenzend, wenn die
nähere Ausgestaltung der Aufgabenzuweisungen vor Aufnahme der Geschäftsführertätigkeit klar und eindeutig schriftlich festgelegt
worden ist. Dieses kann durch Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss oder Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern
und/oder Geschäftsführern geschehen.
3. Die uneingeschränkte Gesamtverantwortung jedes einzelnen Geschäftsführers lebt wieder auf, wenn erkennbar wird, dass das
Unternehmen in eine finanzielle Krise gerät.
4. Unabhängig von einer Krise muss ein nicht mit steuerlichen Angelegenheiten betrauter Geschäftsführer prüfen, ob der Mitgeschäftsführer,
dem diese Aufgaben übertragen sind, sich pflichtgemäß verhält.
Fundstelle(n): AO-StB 2016 S. 77 Nr. 3 DStR 2016 S. 13 Nr. 25 DStRE 2016 S. 1126 Nr. 18 DStZ 2016 S. 552 Nr. 15 Ubg 2016 S. 628 Nr. 10 RAAAF-18924
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.