Keine Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung
in einem Pflegeheim
Leitsatz
1. Bei Unterbringung in einem Pflegeheim geht die Beschäftigung zusätzlicher privater Pflegekräfte weit über das hinaus, was
üblicherweise für die Versorgung von Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden kann (nämlich entweder Heimunterbringung
oder Versorgung durch ambulante Kräfte im häuslichen Bereich). Hierfür getragene Aufwendungen sind daher unangemessen und
können folglich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
2. Auch eine teilweise Berücksichtigung der geltend gemachten Kosten unter dem Gesichtspunkt, dass lediglich ein (noch zu
bestimmender) überschießender Teil der zusätzlichen Personalkosten als unangemessener Aufwand zu qualifizieren wäre, kommt
nicht in Betracht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 120 Nr. 2 EStB 2016 S. 227 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2016 S. 163 GAAAF-18919
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