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BFH 11.03.2015 I R 10/14, KSR 1/2016 S. 12

Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 AStG

Der BFH hat entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen ( NWB JAAAE-89758). Die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an.

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