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Steuergeheimnis nicht verletzt durch Einsicht des Insolvenzverwalters
Ein Insolvenzverwalter darf regelmäßig die steuerlichen Unterlagen des Insolvenzschuldners einsehen. Das Verlangen auf Einsicht in die steuerlichen Unterlagen stelle keinen Verstoß gegen das Steuergeheimnis dar.
Der Insolvenzverwalter beantragte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bei den für die Insolvenzschuldner jeweils zuständigen Finanzämtern Steuerkontoauszüge für näher bestimmte Zeiträume, um eventuelle Insolvenzanfechtungstatbestände zu prüfen. Zunächst stellte das OVG Münster im Jahre 2011 fest, dass sich der Anspruch aus dem IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) ergebe. Gegen dieses Urteil wurde mit Hinweis auf die Verletzung des Steuergeheimnisses Berufung eingelegt.
Das OVG Münster bestätigte nun seine Rechtsprechung. Das Steuergeheimnis stehe der Übermittlung der Steuerkontoauszüge nicht entgegen. D...