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Erbschaftsteuer – Ansatz einer zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung (FG)
Eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, unterliegt mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftssteuer. Gleiches gilt für die vorangegangene Zinsschenkung (; Revision anhängig).
Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau beendeten ihren bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Abschluss eines notariellen Ehevertrags und vereinbarten Gütertrennung. Danach stand der Ehefrau eine Zugewinnausgleichsforderung i. H. von rund 375.000 € zu, die sie dem Kläger auf seine Lebenszeit zinslos stundete. Weniger als zehn Jahre später verstarb die Ehefrau, und der Kläger wurde Alleinerbe.
Das Finanzamt erfasste im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung die Zugewinnausglei...