Anteilserwerb, Bewertung bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Leitsatz
Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage handelt es sich um einen Tauschvorgang, bei dem sich nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG
die Anschaffungskosten des eingetauschten Wirtschaftsguts (hier der Geschäftsanteile) nach dem gemeinen Wert des hingegebenen
Wirtschaftsguts (hier einer Forderung gegen die Tochtergesellschaft) bemessen. War der gemeine Wert der Forderung wegen Überschuldung
der Tochtergesellschaft unter den Nennwert gesunken, ist dieser Wert anzusetzen.
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Fundstelle(n): EFG 2016 S. 296 Nr. 4 EStB 2016 S. 225 Nr. 6 ZAAAF-18609