Konzernklausel des § 6a GrEStG: Abspaltung zur Neugründung
aus einem herrschenden Unternehmen
Leitsatz
Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG ist nicht deshalb zu versagen, weil bei einer Grundstücksübertragung im Wege der Umwandlung
durch Abspaltung auf eine neu zu gründende GmbH das herrschende Unternehmen seine Beteiligung an dem beherrschten Unternehmen
noch keine fünf Jahre gehalten hat und deshalb die Vorbehaltensfrist gem. § 6a Satz 4 GrEStG nicht erfüllt ist (entgegen Gem.
Ländererlass vom S 4518 - 1 - VA 6, BStBl I, 2012, 662, Tz. 4; Anschluss an GE).
Fundstelle(n): BB 2015 S. 3093 Nr. 51 DB 2015 S. 11 Nr. 51 DStR 2016 S. 10 Nr. 36 DStRE 2016 S. 1253 Nr. 20 EFG 2016 S. 142 Nr. 2 GmbHR 2016 S. 136 Nr. 3 NWB-EV 2016 S. 10 Nr. 1 UVR 2016 S. 74 Nr. 3 Ubg 2016 S. 690 Nr. 11 RAAAF-18603
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 04.11.2015 - 7 K 1553/15 GE
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