Umsatzsteuer bei Vermietung von möblierten
Zimmern zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte - Anforderungen
an ordnungsgemäße Kassenbuchführung
Leitsatz
1. Ein Vermieter, der möblierte
Zimmer zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte vermietet, erbringt
grundsätzlich eine steuerfreie Leistung i. S. v. § 4 Nr. 12 Buchst.
a UStG, es sei denn, die Zimmervermietung ist mit weiteren Leistungen derart
verbunden, dass diese der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben.
2. Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung
liegt nicht vor, wenn die Aufzeichnungen erst am Monatsende und
mit Hilfe eines handelsüblichen Excel-Programms erstellt werden.
Denn eine Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Inhalts einer erfolgten
Buchung ist bei durchgeführten Änderungen nicht mehr durch die Aufzeichnungen
selbst gegeben.
3. Schätzung der wöchentlichen
Miete für ein Zimmer in einer sogenannten Modellwohnung zur Ausübung
der Prostitution.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 25 DStRE 2016 S. 1066 Nr. 17 EFG 2016 S. 243 Nr. 3 UStB 2016 S. 40 Nr. 2 GAAAF-18595
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.09.2015 - 2 K 253/14
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