Niedersächsisches Finanzgericht
Urteil v. - 3 K 388/14 EFG 2015 S. 2187 Nr. 24
Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, BGB § 2050, BGB § 2052, BGB § 2055, BGB § 2056, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1
Erbschaftsteuer: Gesetzliche Miterbenausgleichung für sog.
Vorempfänge mit indexierten Werten
Leitsatz
Steuerpflichtig ist bei Erbengemeinschaften der Teilungsanteil an dem Nachlass, der im Zeitpunkt des Erbanfalls rechtlich
auf den Stpfl. entfällt.
Miterben werden die im Nachlass zusammengefassten WG anteilig als Erwerb von Todes wegen zugerechnet.
Die gesetzliche Miterbenausgleichung für Vorempfänge mit indexierten Werten nach §§ 2050ff. BGB ist auch für die Erbschaftsteuer
maßgeblich.
Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 2187 Nr. 24
ErbBstg 2016 S. 7 Nr. 1
ErbStB 2016 S. 43 Nr. 2
UVR 2016 S. 76 Nr. 3
HAAAF-18586