Grobes Verschulden bei schriftlich gefertigten und elektronisch gefertigten Steuererklärungen
Leitsatz
1. Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige dann nicht
berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn
verständliche Frage nicht beantwortet.
2. Der Steuerpflichtige handelt auch dann regelmäßig grob fahrlässig, wenn er die dem elektronischen Elster-Formular beigefügten
Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung unbeachtet lässt, soweit solche Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend
verständlich, klar und eindeutig sind.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 47 DStRE 2017 S. 244 Nr. 4 Ubg 2017 S. 171 Nr. 3 OAAAF-18575
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