Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG 2009 i. V. mit § 2 Nr. 1 KStG 2002 mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen Unternehmen i. S. von § 141 AO gehört und deshalb nach dieser Vorschrift buchführungspflichtig ist.
Im Streitfall erzielte eine Aktiengesellschaften liechtensteinischen Rechts (Antragstellerin) ohne ständigen Vertreter im Inland Einkünfte aus der Vermietung von inländischem Grundbesitz. Diese Einkünfte werden seit 2009 als gewerbliche Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG erfasst. Nachdem die Antragstellerin für 2010 einen Gewinn von über 130.000 € erklärt hatte, wies das Finanzamt in 2011 auf den Beginn der Buchführungspflicht für den Gewerbebetrieb „Vermietung und Verwaltung von...