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Kaufpreisaufteilungen mit Tool des BMF nicht sachgerecht
Ertragsteuerlich ist [i]DStV online unter www.dstv.denach der Anschaffung einer Immobilie für Zwecke der AfA eine Aufteilung des Kaufpreises in einen Teil für das abschreibungsfähige Gebäude und einen Teil für den Grund und Boden, der keiner Abschreibung unterliegt, erforderlich. Das dafür vom BMF auf seiner Homepage bereitgestellte Tool bedient sich nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) einer weitreichenden Typisierung und Indexierung, die zu nicht sachgerechten Aufteilungen führt.
Ursächlich für [i]Jardin/Roscher, NWB 42/2014 S. 3155nicht sachgerechte Ergebnisse ist nach Ansicht des DStV die Ausgestaltung der in der Berechnungssystematik verwendeten Parameter: Danach bedürfen die Einzelwerte des Grund und Bodens sowie des Gebäudes laut BMF keiner Marktanpassung, da sich diese im gleichen Verhältnis auf vorgenannte Teile des Kaufpreises auswirken würden. Tatsächlich werden jedoch – so der DStV – im Wert des Grund und Bodens Entwicklungen des Immobilienmarkts eingepreist, weil die dafür verwendeten Bodenrichtwerte von Gutachterausschüssen regelmäßig aktualisiert werden. Stark steigende Bodenrichtwerte schlagen sich som...