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Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2016
Mit Schreiben vom informiert das BMF über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2016.
Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2016 sind – teilweise – durch die Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2015 I S. 2075) festgesetzt worden. [i]Einen Beitrag zur Mahlzeitengestellung lesen Sie in Kürze in der NWBDemzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2016 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3,10 € und für ein Frühstück 1,67 €.