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BFH 16.01.2003 V R 72/01

Umsatzsteuer; | Änderung der Bemessungsgrundlage bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB (§§ 1, 10, 15, 17 UStG 1993)

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen stpfl. Umsatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Eine Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers wird ,,letztendlich'' nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt. Umsatzsteuerrechtlich macht es keinen Unterschied, ob der Besteller eines Werks, das sich als mangelhaft erweist, das Werk behält und statt der Minderung Schade...

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