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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09 | Umsatzsteuer: Berufung auf EU-Recht verspricht bei sozialen Leistungen Erfolg

Der deutsche Gesetzgeber hinkt bei der Gewährung von Steuerbefreiungen im sozialen Bereich dem Unionsrecht immer noch hinterher. Das beweisen zahlreiche aktuelle Entscheidungen des EuGH und des BFH. So auch das jüngste Urteil des BFH zur Anerkennung einer selbständigen Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter. Damit Sie bei der rückwirkenden Berufung auf eine Steuerbefreiung nicht in Stolperfallen tappen, empfehlen wir Ihnen einen Aufsatz.

Zur Umsatzsteuer möchten wir Sie jetzt noch auf einen interessanten Aufsatz hinweisen, der uns aufgefallen ist in „Umsatzsteuer direkt digital”, dem PDF-Infodienst des NWB Verlags.

Hintergrund ist: Bei der Gewährung von Steuerbefreiungen im sozialen Bereich hinken der deutsche Gesetzgeber und die Finanzverwaltung dem Unionsrecht immer noch hinterher. Das beweisen zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs aus den letzten Jahren. Denken Sie beispielsweise an das jüngste Urteil des BFH zur Anerkennung einer selbständigen Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter. Oft hat der Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten der 6. E...

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