Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Mücke, AfA-Tabellen, Berechnungsprogramm, NWB DokID: NWB CAAAB-87782.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1. Bedeutung der Vorschrift
1§ 4 EStG knüpft systematisch an § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG an und legt für die drei Gewinneinkunftsarten die Methoden für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen fest. Definiert werden mit dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zwei Methoden der Gewinnermittlung. Der Vorschrift kommt grundlegende Bedeutung zu bei der Festlegung des steuerlichen Gewinns und damit beim Umfang der Besteuerung der Gewinneinkünfte. Sie wird ergänzt durch § 5 EStG, der die Regularien des § 4 Abs. 1 EStG für die Gewerbetreibenden präzisiert und durch § 13a EStG, der Sonderregelungen für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft enthält. Als zentrale Norm der Gewinnermittlung enthält § 4 EStG Regelungen zu den Begriffen „Betrieb“, „Betriebsausgabe“ „Bilanz“, „Entnahme und Einlage“.
2. Norminhalt
2Grundtatbestand ist § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der die Gewinnermittlung durch Betri...